Die 4 Freiheiten des GNU General Public License = GPL-Gedankens:
Die Lizenz für freie Inhalte wurde im Jahr 2003 vom Universitätsverbund MultiMedia NRW verfaßt. Im gleichen Jahr wurde in Österreich (Wien) Neppstar gegründet, und eine passende Lizenz gesucht. Zuerst standen die LinuxTag Green OpenMusic License bzw. die EFF Open Audio License zur Debatte, bis die Suchmaschinen endlich auch die neue und brauchbarer erscheinende Lizenz für freie Inhalte aus Nordrhein-Westfalen auflisteten.
Leider stellte sich schon sehr bald heraus, daß die Lizenz zwar theoretisch gut ausgedacht, in der Praxis aber bei gewissen Streitfragen zu leicht mißinterpretiert werden konnte. Nach vergeblichen Versuchen die Lizenz-UrheberInnen auf Ergänzungen aufmerksam zu machen, beschlossen die FreimusikerInnen eine Interpretationshilfe zu verfassen, die den Wunsch, was freie Musik für die FreimusikerInnen bedeutet, sehr viel genauer zum Ausdruck brachte (und bringt).
Kurz gesagt orientiert sich die besagte Lizenz samt rechtsbindender Interpretationshilfe, die unter anderem für freie Musik und freie Kunst gilt, an den vier Freiheiten von Richard Stallmann (dem Begründer der GNU General Public License = GPL). Die freien Werke dürfen ähnlich wie bei freier Software ...
1.) ... für jeden Zweck (unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts) genutzt werden. Kommerzielle Nutzung (einschließlich Senderecht) ist hierbei ausdrücklich erlaubt und sogar erwünscht. Ihr dürft also z.B. bei eurer Party (wo ihr freie Musik spielt) Eintritt verlangen und müßt dabei grob gesagt lediglich die UrheberInnen (z.B. im Programmheft, Flyer, Vorankündigung) nennen und auf die Freiheit der Werke hinweisen. Es fallen keine Kosten (Lizenzgebühren) für euch an.
2.) Ihr dürft die freien Werke an eure Bedürfnisse anpassen. Das heißt ihr dürft sie in Filme, Videos, Radio- und Fernsehsendungen einbauen, in Werbespots verwenden und dergleichen. Außerdem dürft ihr - z.B. die Musik nachspielen. Ihr dürft Noten anfertigen und die Musik in ihre Klänge, Sounds und Pattern zerlegen. Hierfür steht euch der sogenannte Quelltext (Noten, Gitarrengriffe, Texte, aber auch Einzelspuren aus Multitrack-Aufnahmen zur Verfügung.
3.) Ihr dürft die Werke beliebig weitergeben, also kopieren und z.B. CDs brennen, die ihr dann auch weiterverkaufen oder verschenken dürft. Ihr müßt lediglich die UrheberInnen nennen, auf die Lizenz hinweisen und diese (z.B. als Kopie oder Link) weitergeben. Selbstverständlich dürft ihr die freien Werke auch über Tauschbörsen und Datenbanken verteilen.
4.) Ihr dürft die Werke verändern z.B. bei der Musik: indem ihr verschiedene Teile zu einem neuen Lied (Medley) zusammenschneidet. Ihr dürft die neu entstandenen Werke (bzw. Sounds, Pattern, ...) weiterverschenken oder verkaufen, unter der Bedingung sie unter die gleiche Lizenz zu stellen. Ihr müßt dabei auch möglichst den Quellcode - so er digital vorliegt - weitergeben (z.B. bei einer Multitrack-Aufnahme die einzelnen Spuren). Da das Internet allerdings noch nicht über die geforderte Bandbreite verfügt, wird dies im musikalischen Bereich derzeit eher nicht praktizierbar sein und im Normalfall als unzumutbar gelten. (Eine 12 Spur-wav-Dateien-Aufnahme würde nämlich schätzungsweise 600MB Traffic verursachen - pro Download gerechnet ...)
Freie Musik unter der Lizenz für freie Inhalte bietet die Gelegenheit mit neuen Leuten Musik zu machen. Junge Bands, die nur wenige Eigenkompositionen im Repertoire haben, können auf die freien Werke zurückgreifen, sie verändern und ihre eigenen Versionen live aufführen. Selbstverständlich kann ein solcher Auftritt (der sogar gegen Gage erfolgen kann) auch gleich mitgeschnitten und auf CD gebrannt werden: Einem Verkauf der CDs steht ebenfalls nichts im Wege. Und falls sich zufällig ein Internetradio über die neuen Stars hermacht: auch kein Problem, denn freie Musik darf natürlich auch frei gesendet werden.
Wer die freie Musik lediglich anhören will, ist selbstverständlich gerne dazu eingeladen :-)
Übrigens: Geschmäcker sind verschieden und wem ein Lied nicht gefällt kann es ja umschreiben ...
Siehe auch:
FAQs - Fragen zur freien Kunst
Nutzungsbedingungen für freie Kunst
Lizenz für freie Inhalte (LFFIv1.0 im Sinne von Webstar/Neppstar)
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