Die 4 Freiheiten

Freie Musik (sowie Kunst und Kultur) darf ...

  1. Freie Musik darf für jeden Zweck genutzt werden.
    Kommerzielle Nutzung (einschließlich Senderecht) ist hierbei ausdrücklich erlaubt und sogar erwünscht. Ihr dürft also z.B. bei eurer Veranstaltung/Party (wo ihr freie Musik spielt) Eintritt verlangen und müßt dabei lediglich die UrheberInnen (z.B. im Programmheft, Flyer, Vorankündigung) nennen. Es fallen keine Kosten (Lizenzgebühren) für euch an.

  2. Ihr dürft die Musik an eure Bedürfnisse anpassen.
    Das heißt, ihr dürft sie in Filme, Videos, Radio- und Fernsehsendungen einbauen, in Werbespots verwenden und dergleichen. Außerdem dürft ihr die Musik nachspielen. Ihr dürft Noten anfertigen und die Musik in ihre Klänge, Sounds und Pattern zerlegen.

  3. Ihr dürft die Musik beliebig weitergeben,
    also kopieren und z.B. CDs brennen, die ihr dann auch weiterverkaufen oder verschenken dürft. Ihr müßt lediglich die UrheberInnen nennen, auf die Lizenz hinweisen und diese (z.B. als Kopie oder Link) weitergeben. Selbstverständlich dürft ihr die freie Musik auch über Tauschbörsen und Datenbanken verteilen.

  4. Ihr dürft die Musik verändern
    z.B. indem ihr verschiedene Teile zu einem neuen Lied (Medley) zusammenschneidet. Ihr dürft die neu entstandenen Werke (bzw. Sounds, Pattern, ...) weiterverschenken oder verkaufen, unter der Bedingung, sie unter die gleiche Lizenz zu stellen. Ihr müßt dabei auch möglichst den Quellcode - so er digital vorliegt - weitergeben (z.B. bei einer Multitrack-Aufnahme die einzelnen Spuren). Da das Internet noch nicht über die notwendige Bandbreite verfügt, wird dies jedoch derzeit eher nicht praktizierbar sein und im Normalfall als unzumutbar gelten (Eine 12 Spur-WAV-Datei-Aufnahme würde schätzungsweise 600 Megabyte Traffic verursachen - pro Download!). 
    Es wird aber sicher möglich sein, daß ihr den Text und die Gitarrengriffe, Noten, Tabulatur-Aufzeichnungen etc. weitergebt. Diesbezüglich gibt es keine Ausrede! 


3 Punkte sollten im weiteren beachtet werden: 

    • Namensnennung der LizenzgeberInnen und Hinweis auf die freie Lizenz bei der Weitergabe der Werke.

    • Rückfluß in den freien Pool bei Veränderung der freien Kunstwerke.

    • Zugänglichmachung der Quelldaten soweit dies zumutbar erscheint.