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CC0 / Public Domain Musik

Die Creative Commons Lizenz CC0 (hier als Bildschirmfoto, falls der Link verschwindet) ermöglicht es den UrheberInnen ihre Werke so ähnlich freizustellen, als wären sie bereits Public Domain (Traditionals bzw. Lieder mit abgelaufenen UrheberInnen-Rechten).

Die unter unter der Creative Commons Lizenz CC0 (falls der Link verschwindet CC0-deutsch hier als Bildschirmfoto) bzw. als »Public Domain« veranschlagten Werke dürfen beliebig kopiert, verkauft, verschenkt und auch verändert werden, und es scheint fast, als wäre CC0 bzw. Public Domain-Musik freiere Musik als die von uns bevorzugte Musik unter der Lizenz für freie Inhalte. Das stimmt jedoch nur zum Teil, denn ein Werk unter der CC0 bzw. Public Domain kann verändert werden, muß aber nicht wieder in den freien Pool zurückfließen. Dadurch gehen unter Umständen Kombinationsmöglichkeiten verloren und Neubearbeitungen können nicht mehr so frei vorgenommen werden wie unter der LFFI.

Wir haben diese Rubrik eingerichtet, weil es einerseits KünstlerInnen gibt, die ihre Werke bedingungs- und lizenzfrei verschenken wollen und andererseits unser Sound- und Geräuscharchiv auf Gemeinfreiheit eingerichtet ist. Wir empfehlen allerdings eure Schöpfungen weiterhin unter die Lizenz für freie Inhalte (LFFI v1.0 im Sinne von http://www.neppstar.net) zu stellen, denn dadurch wird gesichert, daß auch die Nachfolge-Kreationen frei weiterverwendet werden dürfen.